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Bruchsal: Polizei warnt Eltern

Kinder wiederholt von Mann angesprochen

Seit Anfang Februar hat ein unbekannter Mann im Stadtgebiet Bruchsal wiederholt Kinder angesprochen. Betroffen waren durchweg Mädchen im Alter zwischen sieben und dreizehn Jahren.

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Kinder wiederholt von
fremdem Mann angesprochen

Seit Anfang Februar hat ein unbekannter Mann im Stadtgebiet Bruchsal wiederholt Kinder angesprochen. Betroffen waren durchweg Mädchen im Alter zwischen sieben und dreizehn Jahren. Bis heute gehen immer wieder neue Meldungen dazu bei der Polizei ein. 

An verschiedenen Örtlichkeiten und zu unterschiedlichen Zeiten sprach er in bislang sieben bekannt gewordenen Fällen die allein oder zu zweit, entweder zu Fuß oder mit ihren Rollern unterwegs befindlichen Kinder an. Zweimal stellte sich der Mann als "Marc" oder "Marco" vor und fragte die Mädchen nach ihrem Namen, ihrer Schule und ihrem Wohnort. In anderen Fällen reichte er den Kindern die Hand.

Die Angesprochenen reagierten durchweg richtig und rannten oder fuhren davon, wobei ihnen der Unbekannte mehrfach zumindest ein Stück weit folgte.

Auch wenn es bislang zu keiner Straftat gekommen ist, nimmt die Polizei die bei Kindern und Eltern festzustellende Verunsicherung sehr ernst.

Das Kriminalkommissariat Bruchsal, das die weiteren Ermittlungen übernommen hat, bittet auch um Mithilfe aus der Bevölkerung. Der Unbekannte ist etwa 30 bis 40 Jahre alt und 170 bis 175 cm groß, er hat dunkles Haar, einen dunklen Teint und ist von südländischer Erscheinung. Der Mann spricht gebrochen Deutsch und trug mehrfach einen Dreitagesbart.

Hinweise auf den Beschriebenen werden unter Telefon (0721) 939-5555 an den rund um die Uhr erreichbaren Kriminaldauerdienst in Karlsruhe erbeten.

Folgende Empfehlungen sollten Eltern ihren Kindern mitgeben:

  • "Nein"-Sagen. Kinder müssen auch Erwachsenen gegenüber "nein" sagen dürfen. Sie sind nicht verpflichtet, mit "Fremden" zu reden oder Auskünfte zu geben. Aber jedes Kind hat seine eigene Art, "nein" zu sagen. Ängstigen Sie Ihr Kind nicht, sagen Sie ihm immer wieder, dass es ohne Ihre Erlaubnis mit niemandem mitgehen noch in dessen Auto einsteigen darf. Ihr Kind sollte Ihnen erzählen, wenn es zum Mitgehen oder Mitfahren aufgefordert wurde oder dies trotz Ihres Verbots getan hat.
  • Die Gruppe schützt. Schicken Sie Ihr Kind möglichst nicht allein, sondern in kleinen Gruppen zusammen mit anderen Kindern zur Schule oder zum Spielplatz. Halten Sie es zur Pünktlichkeit an.
  • Verlässliche Ansprechstellen suchen. Zeigen Sie Ihrem Kind auf dem Schulweg und in der näheren Umgebung verlässliche Ansprechstellen oder so genannte "Rettungsinseln", wo es sich Hilfe holen kann, auch bei Regen oder Verletzung durch Sturz et cetera. "Rettungsinseln" sind beispielsweise: Ein Einzelhandelsgeschäft, in dem es bekannte Mitarbeiter ansprechen kan, eine Ihnen bekannte Arztpraxis, ein Haus, in dem Ihnen persönlich bekannte Personen wohnen, die das Kind im Notfall ansprechen kann.
  • Erklären Sie Ihrem Kind, wie es sich im Notfall verhalten soll, zum Beispiel andere Erwachsene ansprechen und um Hilfe bitten, laut um Hilfe schreien, wegrennen hin zu anderen Menschen und auf keinen Fall verstecken, wenn jemand zudringlich wird, mit dem Handy "110" wählen oder Polizeibeamte in der Nähe ansprechen

Quelle: Polizei