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Armbrustschütze schuldunfähig

Freispruch

Freispruch im Cochemer Armbrustschützenprozess: Laut Rhein-Zeitung hielt das Amtsgericht den Angeklagten für schuldunfähig. Er habe zum Tatzeitpunkt drei Promille Alkohol und einen erhöhten Zuckerspiegel im Blut gehabt.

Freispruch im Cochemer Armbrustschützenprozess:  Laut Rhein-Zeitung hielt das Amtsgericht den Angeklagten für schuldunfähig. Er habe zum Tatzeitpunkt drei Promille Alkohol und einen erhöhten Zuckerspiegel im Blut gehabt.

Der Mann war vor zwei Jahren völlig ausgrastet, hatte seine Frau mit einer Armbrust bedroht und musste schließlich von einem Sondereinsatzkommando überwältigt werden. Jetzt habe der Mann seine Krankheit  im Griff, so der Richter.