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Weiter Berufsverbot gegen Tierärztin

Gut sieben Monate nach der Razzia in einer Hundezucht im Siegerland darf die Frau weiterhin nicht praktizieren.

Das Verwaltungsgericht in Wiesbaden begründete die Entscheidung mit tierschutzwidrigen Zuständen, die die Ärztin geduldet habe. Bei einem Ehepaar in Kreuztal waren über 100 verwahrloste und kranke Hundeüberwiegend  aus Osteuropa entdeckt worden. Außerdem fand die Polizei abgelaufene Arzneimittel und blanko ausgefüllte Impfpässe.  Die behandelnde Tierärztin wurde deshalb wegen Beihilfe angeklagt.

Quelle: Verwaltungsgericht Wiesbaden