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Landgericht hat Zweifel an Mietpreisbremse

Steht die Mietpreisbremse vor dem Aus? Das Berliner Landgericht hält sie für verfassungswidrig.

Es liege eine ungleiche Behandlung von Vermietern in unterschiedlichen Städten vor, sagen die Berliner Richter. Außerdem würden Vermieter, die schon in der Vergangenheit zu hohe Mieten nahmen, begünstigt. 

Das Landgericht wies allerdings ausdrücklich darauf hin, dass nur das Bundesverfassungsgericht urteilen kann, ob die Regelung gegen das Grundgesetz verstößt.

Die Große Koalition hatte Mietpreisbremse vor gut zwei Jahren eingeführt. Mit ihr sollten die Mieten in Ballungs-Gebieten gedeckelt werden. 

Quelle: dpa