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Im Skandal um Billig-Brustimplantate

TÜV Rheinland in Frankreich verurteilt

Der TÜV Rheinland ist im Skandal um fehlerhafte Brustimplantate in Frankreich zu Schadenersatz in Millionenhöhe verurteilt worden.

Das Handelsgericht von Toulon sprach 20.000 Klägerinnen jeweils 3.000 Euro zu, wie die französische Nachrichtenagentur AFP berichtet. Daraus ergibt sich eine Gesamtsumme von 60 Millionen Euro. Der TÜV kündigte Berufung an und wies darauf hin, dass eine ähnliche Entscheidung des gleichen Gerichts im Sommer 2015 vom Berufungsgericht aufgehoben wurde. 

Der inzwischen insolvente französische Hersteller PIP hatte jahrelang billiges Industriesilikon für seine Implantate verwendet. Der TÜV hatte die Produktion von PIP zertifiziert. Andere Gerichte hatten jedoch mehrfach entschieden, dass auch der TÜV vom Hersteller getäuscht worden war.