Das Gericht hat zu Kohls Gunsten entschieden, weil das Buch seine Persönlichkeitsrechte schwer verletzte. Darin sind Zitate aus Gesprächen, die Kohl vor Jahren mit dem Journalisten Heribert Schwan geführt hatte. Der sollte als Ghostwriter Kohls Memoiren verfassen. Bevor der letzte Band der Memoiren erschien, zerstritten sich beide allerdings. Schwan veröffentlichte daraufhin eigenmächtig das "Vermächtnis"-Buch mit pikanten Äußerungen Kohls. Dagegen hatte Kohl jetzt erfolgreich geklagt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Anwälte der Autoren Heribert Schwan und Tilman Jens sowie des Verlags hatten schon vorher angekündigt, die Entscheidung anzufechten, falls Kohls Klage stattgegeben werden sollte.