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Entscheidung des Amtsgerichtes Duisburg

Vater darf "Ebay-Baby" nicht mehr sehen

Ein Mann, der seine wenige Wochen alte Tochter in einer Ebay Kleinanzeige angeboten hat, darf vorerst keinen Kontakt mehr zu dem Baby haben. Das hat das Duisburger Amtsgericht entschieden.

Mama und Baby sollen in eine Mutter-Kind-Einrichtung ziehen. Der Vater hatte das Mädchen vor zwei Wochen für 5.000 Euro eingestellt. Er will das als Scherz gemeint haben. Das Duisburger Jugendamt schritt aber ein. Inzwischen laufen gegen den Mann Ermittlungen wegen Verdachts auf Menschenhandel.