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Beschwerde endgültig abgewiesen

Deutschland darf Tugce-Schläger ausweisen

Der so genannte Tugce-Schläger kann nach Serbien abgeschoben werden. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof Kassel entschieden. 

Sanel M. hatte sich in der Vergangenheit mehrfach gegen seine Ausweisung gewehrt. Diesmal kann der Beschluss nicht mehr angefochten werden. 

Sanel M. hatte die Studentin Tugce vor gut zwei Jahren in Offenbach so geschlagen, dass sie auf den Kopf fiel und später starb. Dafür wurde er zu einer 3-jährigen Jugendstrafe verurteilt. Die Behörden gehen davon aus, dass von dem Mann auch in Zukunft die Gefahr erneuter Straftaten ausgeht.