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Landeskriminalamt warnt

204 Firmen in RLP im Visier von Betrügern

Das Landeskriminalamt hat einen Warnhinweis für Firmen, Sportvereine und soziale Einrichtungen herausgegeben. 204 Institutionen in Rheinland-Pfalz sind offenbar im Visier von Kriminellen, die mit dem sogenannten „Chef-Betrug“ abzocken wollen.

Firmen, Sportvereine und soziale Einrichtungen im Fokus       

Im Rahmen eines bayerischen Ermittlungsverfahrens konnten über 10.000 E-Mail Adressen potentieller Opfer aus dem gesamten Bundesgebiet, teils auch aus dem benachbarten Ausland festgestellt werden. Darunter befinden sich laut dem LKA Rheinland-Pfalz 423 E-Mail Adressen von 204 rheinland-pfälzischen Firmen, Vereinen und Institutionen. Betroffen sind vor allem mittelständische Unternehmen, Autohäuser und Werkstätten, Sportvereine, Handwerksbetriebe, soziale Einrichtungen, Logistikunternehmen, Reisebüros und sonstige Dienstleister.

Was ist die „Chef-Masche“?

Um die potentiellen Opfer in Rheinland-Pfalz zu warnen, hat das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz an alle bekannt gewordenen rheinland-pfälzischen Firmen einen Warnhinweis verschickt. Beim CEO-Fraud handelt es sich um ein Betrugsphänomen, das auch unter dem Namen "Chef-Masche" bundesweit bekannt ist. Die Täter geben sich dabei als Chef oder Geschäftsführer ("CEO"- Chief Executive Officer) einer Firma aus. Dabei werden überweisungsberechtigte Mitarbeiter des Unternehmens in der Buchhaltung oder Finanzabteilung per E-Mail oder Telefon gebeten, eine größere 5-8 stellige Summe, typischerweise für eine Unternehmensübernahme oder eine Investition ins Ausland zu überweisen. Die Täter gehen zur Betrugsvorbereitung akribisch vor, machen sich über Homepages und soziale Netzwerke ein genaues Bild der Mitarbeiter und Strukturen.

Dabei verwenden sie gefälschte E-Mail-Adressen, welche auf den ersten Blick aussehen wie die echte Adresse des Geschäftsführers, und verschleierte Telefonnummern. Auch diese Mitarbeiter werden regelrecht analysiert. In der Regel wird die Abwesenheit der Geschäftsleitung genutzt, um einen Überweisungsvorgang anzustoßen.

Darauf sollten Mitarbeiter jetzt achten

Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz rät den Unternehmen dringend, ihre Mitarbeiter hinsichtlich dieses Betrugsphänomens zu sensibilisieren! Bei ungewöhnlichen Zahlungsanweisungen sollten die Mitarbeiter - vor Veranlassung der Zahlung - folgende Schritte durchführen:

1.

Überprüfe die E-Mails auf Absenderadresse und korrekte Schreibweise.

2.

Verifiziere Zahlungsaufforderungen unbedingt über Rückruf oder schriftliche Rückfrage beim genannten Auftraggeber. Verwende bei der Beantwortung/Rückfrage und Überprüfung aber nicht die angegebene Telefonnummer oder E-Mail-Adresse des Absenders, sondern entnimm diese Deinem internen Kommunikationsplan.

3.

Halte unbedingt Rücksprache mit der Geschäftsleitung oder dem Vorgesetzten.

4.

Achte darauf, welche Informationen über Dein Unternehmen öffentlich sind bzw. wo und was Du und Deine Mitarbeiter im Zusammenhang mit dem Unternehmen publizieren.

5.

Lege klare Verhaltensregeln und interne Kontrollmechanismen für die Finanzabteilung und Buchhaltung fest.

6.

Sensibilisiere Deine Kollegen und Mitarbeiter hinsichtlich dieses Betrugsphänomens.

7.

Lasse Dich aufgrund der vorgegebenen Dringlichkeit nicht unter Druck setzen.

8.

Wende Dich bei Auffälligkeiten an die örtliche Polizeidienststelle.

Quelle: Polizei