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Bundesrat stimmt über neue Gesetze ab

Höhere Strafen für Verkehrssünder

Mal kurz an der Ampel eine Nachricht tippen, oder zu Hause anrufen während der Parkplatzsuche? Wer ab sofort mit dem Handy am Steuer erwischt wird, dem könnten deutlich härtere Strafen drohen.

Härtere Bestrafungen

Wie der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) warnt, führt ein Sekundenblick auf das Smartphone bei Tempo 50 zu einem 14 Meter Blindflug über die Straße. Trotz zahlreicher Unfälle ignorieren viele Autofahrer diese Warnung und chatten während der Fahrt mit dem Smartphone. Der Staat will nun massiver gegen solche Verkehrsverstöße vorgehen und berät am Freitag über eine neue Gesetzeslage. Ab sofort sollen alle Geräte zur „Kommunikation, Information oder Organisation“ erfasst werden, heißt es in einer Verordnung, der der Bundesrat zustimmen soll. Neben Handys, soll das Verbot entsprechend auch für Tablets, Laptops und sonstige Kleincomputer gelten. Es soll erlaubt bleiben Anrufe per Taste oder Wischen über das Display anzunehmen, solange man das Gerät nicht „hoch nimmt“. Auch Sprachsteuerungen und „ein kurzer Blick“ auf das Gerät sollen erlaubt bleiben.

Statt wie bisher 60 Euro, drohen Autofahrern, die mit einem Handy am Steuer erwischt werden 100 Euro Buße und ein Punkt in Flensburg. Im Falle einer resultierenden Sachbeschädigung können 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg und zwei Monate Fahrverbot fällig werden. Auch für Radler mit Smartphone in der Hand kann es teuer werden. Es drohen 55 Euro statt 25 Euro.     

Schärfere Rettungsgassen-Regelung

Auch Verstöße bei der Bildung der Rettungsgasse soll schärfere Strafen nach sich ziehen. Wie die Deutsche Presseagentur berichtet, soll ein Bußgeld von 200 Euro drohen, wenn bei stockendem Verkehr auf einer Autobahn oder außerorts für die Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen keine vorschriftsmäßige Gasse gebildet wird. Dies geht aus der Erläuterung der Länderkammer in Berlin hervor. Bei einer gleichzeitigen Behinderung, Gefährdung und Sachbeschädigung können sogar ein Monat Fahrverbot und bis zu 320 Euro verhängt werden. Bisher galten lediglich 20 Euro als Strafe.

Quelle: dpa / FOCUS Online