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Punkte und Bußgeld

Das Handy im Auto aufladen kann teuer werden

Dass das Telefonieren am Steuer verboten ist, dürfte den meisten bekannt sein. Doch das Aufladen des Smartphones kann auch strafrechtlich verfolgt werden, kein Witz!

Das Anschließen zum Laden ist verboten

Die kleinen Ladestecker, mit denen man im Auto das Smartphone schnell und einfach laden kann, sind bei vielen nicht mehr wegzudenken. Ein nützliches Gadget, das in fast jedem Auto zu finden ist.

Wie jeder weiß, ist das Telefonieren am Steuer verboten und kann mit 60 Euro Bußgeld bestraft werden. Was den meisten jedoch nicht bewusst ist, das Aufladen des Telefons kann unter bestimmten Umständen ebenfalls mit einem Bußgeld bestraft werden. Denn jede Tätigkeit, bei der man das Mobiltelefon in die Hand nimmt, ist verboten. Dazu gehört auch das Anschließen zum Laden.

LKW-Fahrer wollte das Bußgeld nicht zahlen

Diese Regelung wurde sogar schon gesetzlich beschlossen, da ein LKW Fahrer zur Zahlung von 60 Euro verurteilt wurde. Der Mann war auf der Autobahn unterwegs und wurde von der Polizei beobachtet, wie er das Handy in der Hand hielt. Doch er ging gegen die Strafe vor, er gab an, dass er lediglich sein Handy aufladen wollte. Mit diesem Argument kam er gegen das Gericht nicht an. Das Aufladen des Telefons im Auto ist demnach verboten, „wenn er das Gerät hierfür aufnehmen oder halten muss“ (§23 Abs. 1a StVO).

Zusammengefasst bedeutet das, das alle Bedienfunktionen, wie das Telefonieren, das Schreiben von SMS, die Navigationsfunktion und das Anschließen zum Laden verboten ist.

Quelle: mimikama.de