Radio
jonathan-velasquez (unsplash)
Radio
Mobilfunkgesetze, Kindergeld, & Co.

Neue Gesetze zum 01. Dezember: Das ändert sich für Verbraucher

Ab dem 01. Dezember treten wieder neue Gesetze und Regelungen in Kraft, die wir kennen sollten. Hier gibt es alle Änderungen im Überblick…

Mehr Transparenz bei Mobilfunkanbietern

Ab dem 01. Dezember sind Telefon- und Internetanbieter dazu verpflichtet, ihre Kunden auf der monatlichen Rechnung über die jeweilige Kündigungsfrist zu informieren. Die neue Regel gilt bei einer Laufzeit der Verträge von mehr als einem Monat. Dabei soll der Anbieter ausdrücklich den letzten Kalendertag angeben, an dem die Kündigung eingegangen sein muss, damit sich der Vertrag nicht automatisch verlängert.

Kindergeld-Rückzahlung ändert sich

Wie der Steuerzahlerbund erklärt, wird das Kindergeld ab Januar 2018 nur noch rückwirkend für sechs Monate ausgezahlt. Bisher konnte es nachträglich für maximal vier Jahre zur Rückzahlung kommen.

Wer also für längere Zeit rückwirkend Kindergeld beantragen will, sollte dies noch im Dezember 2017 tun. Eltern sollten in den kommenden Wochen prüfen, ob sie womöglich noch Anspruch auf die Zahlungen haben.

Änderungen bei der Deutschen Bahn

Wie jedes Jahr erhöht die Deutsche Bahn ihre Preise im Dezember. Vor allem die Kosten für Flexpreis-Fahrkarten ziehen an – Kunden müssen im Schnitt 1,9 Prozent mehr zahlen. Sparpreise, Reservierungskosten und Preise für BahnCard 25 und BahnCard 50 bleiben beim Fahrplanwechsel jedoch unverändert

Netflix wird teurer

Der Streaming-Anbieter Netflix weitet ab Freitag  die angekündigte Preiserhöhung auf fast alle Nutzer aus. Für das Standart-Paket müssen Nutzer künftig 10,99 Euro pro Monat zahlen – zuvor hatte es einen Euro weniger gekostet. Auch die Preise für das Premium-Paket ziehen an: Statt 11,99 EUR müssen künftig 13,99 EUR an Netflix überwiesen werden. Das Basis-Abo bleibt unverändert bei 7,99 Euro pro Monat.

Wer mit den höheren Gebühren nicht einverstanden ist, hat 30 Tage Zeit, auf ein günstigeres Paket umzusteigen oder zu kündigen.

Quelle: n-tv, Augsburger Allgemeine, Chip.de