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Junge Gewalttäter
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Junge Straftäter: Was sollen wir tun?
Vor Gericht müssen die beiden jedenfalls nicht: Sie sind noch strafunmündig. Nur: Was soll man mit jungen Straftätern machen, die noch zu jung sind, vor Gericht zu kommen - oder die zu jung für das Jugendgefängnis sind? Soll man sie trotzdem wegsperren oder den Kindern doch noch einmal eine Chance geben? Laut Jugendstrafrecht ist das Jugendamt bis zum 14. Geburtstag für junge Straftäter zuständig und muss sich dann um die Konsequenzen solch einer Straftat kümmern. Petra aus Mainz hat uns angerufen: Sie ist selbst alleinerziehende Mutter von drei Jungs. Ihr Jüngster hatte große Probleme, sie musste dann auch das Jugendamt einschalten. Alex* ist dann in eine Betreuungseinrichtung nach Hamburg gekommen - und hat dort wieder in die richtige Spur gefunden. In dieser Einrichtung gab es für Petras Sohn einen ganz klaren, abgesteckter Rahmen und Richtlinien. Es gab keine Computer, keine Handys, kein Fernsehen und ihr Junge hat in diesen eineinhalb Jahren in Hamburg in einem Zirkuswagen gewohnt. Heute macht Petras Sohn seinen Realschulabschluss nach und hat sich wieder vollständig gefangen. Alex* hat in diesen 18 Monaten in Hamburg gelernt, dass er etwas dafür tun muss, wenn er in seinem Leben etwas erreichen will. *Name geändert Links und Kontakte:Circusschule Ubuntu: Alex'* Einrichtung in Hamburg
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