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Regeln für Fahrradfahrer

Bild: SXC.hu / goejsen

Radfahren kann teuer werden

Regeln für Fahrradfahrer

Frühlingszeit ist Fahrradzeit. Doch wer sich in diesen Tagen auf sein Rad schwingt, sollte wissen, dass zahlreiche Vorschriften dem Radfahrer sagen, wo es langgeht. Wer sich nicht daran hält, muss mit Bußgeld oder sogar Punkten in Flensburg rechnen. Und das kann dann auch schnell mal den Führerschein kosten.



Radwege nutzen

Bild: SXC.hu / karinegginFahrradfahrer dürfen nicht auf der Straße fahren, wenn ein Radweg da ist, der auch als solcher mit dem blauen Schild ausgewiesen ist! Allerdings gibt es Ausnahmen. Beispielsweise, wenn der Radweg total verschneit und nicht geräumt ist oder voll von Glasscherben, dann darf man auch auf die Straße ausweichen. Erlaubt ist das allerdings nicht mit Kindern bis acht Jahre. Die müssen auf dem Gehweg fahren.

Übrigens sollte man immer auf der richtigen Seite fahren. Wenn es rechts keinen Radweg gibt, dürfen Radler nicht den linken benutzen. Nur wenn der Radweg extra durch ein Schild ausgewiesen ist, muss man die Seite wechseln. Geisterfahrer werden mit 15 Euro Bußgeld bestraft.


Nebeneinander fahren

Bild: SXC.hu / pnijhuis Radfahrer dürfen nur hintereinander fahren! Außer, sie behindern andere Verkehrsteilnehmer nicht. Wenn wirklich sonst niemand unterwegs ist, dann kann  man auch mal zu einem Schwätzchen nebeneinander her fahren. Hier gibt es allerdings noch eine Ausnahme: Wenn man in einer Gruppe von mehr als 15 Radfahrern unterwegs ist, dann ist das Fahren  nebeneinander auf jeden Fall erlaubt.


 

 

 

Mitfahrer auf dem Gepäckträger

Kinder unter sieben Jahre können auf einem Kindersitz befördert werden. Ältere Kinder oder Erwachsene sind weder auf dem Gepäckträger noch auf dem Oberrohr noch auf dem Lenker erlaubt. Das Bußgeld liegt bei 5 Euro.


Freihändig fahren

Fahren ohne Hände am Lenkrad ist verboten. Das ist auch entsprechend in der Straßenverkehrsordnung festgehalten. Wird man beim freihändigen Fahren erwischt, kostet das 5 Euro. Einhändig fahren ist aber erlaubt. Rechtlich ist es also auch erlaubt, in der einen Hand Gegenstände mitzuführen.



Batteriebetriebene Lampen

Bild: SXC.hu / aganauiBatteriebetriebene Lampen sind eigentlich nicht erlaubt. Für Fahrräder schreibt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung einen Dynamo vor. Batterieleuchten können zusätzlich angebracht werden. Wer ohne vorgeschriebenes Licht erwischt wird, zahlt 10 Euro Bußgeld.

 

 


Punkte in Flensburg

Man bekommt auch als Radfahrer Punkte in Flensburg. Einen Punkt gibt es ab einem Bußgeld von mindestens 40 Euro. Wenn man beispielsweise über eine rote Ampel fährt, kostet das 45 Euro, und einen Punkt in der Verkehrssünderkartei gibt es gratis dazu. Übrigens, die absolute Spitze im Bußgeldkatalog bekommt man beim Fahren über einen Bahnübergang mit geschlossener Schranke zu spüren: 350 Euro und in der Regel einen Punkt in Flensburg.


Mitschuld bei Unfall ohne Helm

Bild: SXC.hu / hortongrouIn Deutschland gibt es weder für Kinder noch für Erwachsene eine Helmpflicht. Ob ein Radfahrer bei einem Unfall einen Helm getragen hat, ist für die Schuldfrage bei einem Unfall unerheblich. Es gibt aber Urteile, in denen Radfahrern weniger Schadenersatz zuerkannt wurde, weil sie ohne Helm unterwegs waren.

 

 

 

Musik hören

Verboten sind Kopfhörer oder Stöpsel im Ohr grundsätzlich nicht. Sie müssen nur gewährleisten, dass sie den Straßenverkehr ausreichend wahrnehmen. Die Musik darf nicht so laut sein, dass man Warnsignale überhört. Diese Regeln gelten für Radfahrer und für Autofahrer gleichermaßen. Auch Autofahrer dürfen es mit der Lautstärke nicht übertreiben.


Alkohol

Schon 0,3 Promille im Blut können ein Straftatbestand sein, wenn man einen Unfall verursacht oder erkennbare Ausfallerscheinungen zeigt. Ab 1,6 Promille gelten Radfahrer als absolut fahruntüchtig. Unabhängig davon, ob man andere gefährdet, begeht man eine Straftat. Radler mit Führerschein müssen mit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) rechnen. Besteht man die nicht, ist der Führerschein weg.


Tipps für ein richtiges Schloss

Bügel-, Falt- und Kabelschloss - mit Schlüssel oder Zahlencode? Bei der Diebstahlsicherung von Fahrrädern hat man die Qual der Wahl. Nicht nur bei Material und Größe, auch beim Preis gibt es große Unterschiede.

Bild: Jens Goetzke  / pixelio.deLeichte Bauweise, aufwendige Gangschaltung, teure LED-Beleuchtung und ein hochwertiger Sattel: Für ein Fahrrad kann man immer mehr Geld ausgeben. Wer das Rad trotzdem unbewacht abstellen will, sollte auch über das Schloss nachdenken. Bernd Gerber, Radhändler aus Freiburg, empfiehlt zwei Schlösser. Am besten man benutzt ein relativ langes Kabelschloss oder eine relativ lange Kette, um das Fahrrad an einem festen Gegenstand festschließen zu können. Plus noch mal ein kleines, um das zweite Rad dann zu sichern.

"Die sicherste Variante ist ein Bügelschloss oder eine wirklich sehr massive Kette. Das ist natürlich relativ schwer, was viele davon abhält, das dementsprechend auch zu handhaben. Aber von der Sicherheit her ist es auf jeden Fall hochwertiger und sicherer."

Doch wie erkennt man Hersteller mit Qualität? Bei der Suche nach hochwertigen Schlössern hilft der Radfahrerverband ADFC. Er hat zusammen mit Versicherungsunternehmen eine Liste erstellt. Darin sind alle Schlösser aufgeführt, die sicher sind. Johannes Bruns vom ADFC:

"Es gibt Versicherungen, die machen zur Bedingung, dass ich einen gewissen Mindeststandard beim Schloss erfülle, damit die dann auch wirklich zahlen. Aber diese Empfehlungsliste ist natürlich immer interessant, weil ich weiß, wenn die Versicherung sagt, das ist ein gutes Schloss, dann werden die das geprüft haben. Und man kann sagen, o.k., das ist das, was ich für mein Geld kaufen kann und hab' das getan, was ich tun kann, um vernünftigen Diebstahlschutz anzubringen."

Doch trotz aller Sicherung ist kein hundertprozentiger Schutz möglich. Darum gilt es, einen Fahrradpass auszufüllen und das Rad registrieren zu lassen. Erst so kann das Rad im Diebstahlfall systematisch gesucht werden.

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